VSH Versicherungsmakler
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsmakler
Exklusiv rabattierte Vermögensschadenhaftplichtversicherung für STATUS-Partner
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Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Berufshaftpflichtversicherung, die durch ein Versehen innerhalb der Berufsausübung Dritten Vermögensschäden zufügen.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Personen sowie gewerbliche Betriebe, wobei es insbesondere Dienstleistungsunternehmen betrifft, welche finanziellen Interessen Ihrer Kunden wahrnehmen. Dies kann sich sowohl auf Beratungen, als auch auf die Vermögensverwaltung oder einen Verkauf beziehen.
Eine Zielgruppe für eine Vermögenshaftpflichtversicherung stellt der Beruf des Versicherungsmaklers dar.
Wieso braucht ein Versicherungsmakler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Seit dem 22.05.2007 benötigen eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler per Gesetz, die sie entweder mit der Gewerbeanmeldung vorzulegen haben oder bei einer Gewerbeanmeldung vor dem Stichtag 2007 nachträglich abschließen mussten.
Die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler ist aus diesem Grund ein unabdingbares Muss, weil in dieser Berufsgruppe direkt oder indirekt mit dem Vermögen von Versicherungsnehmer umgegangen wird. Aufgrund von Fehlern beziehungsweise Fehlverhalten in der Beratung oder im Vertragswesen sowie in einer Kunden-Betreuung durch den Versicherungsmakler, könnte dem Versicherungsnehmer ein finanzieller Schaden entstehen.
Eine kleine Unachtsamkeit des Versicherungsmaklers oder der Angestellten reicht schon aus, um einem Versicherungsnehmer einen finanziellen Nachteil oder Schaden zuzufügen. Allerdings wird der Versicherungsschutz nicht erst mit dem erreichen einen Schadens aktiv, sondern bereits dann, wenn durch das Berufsversehen ein später Haftpflichtanspruch geltend gemacht werden könnte. In der Regel sind bei der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler Vermögensschäden erst nach einem längeren Zeitraum ersichtlich, sodass hier auch beispielsweise bei Beratungsfehlern und Vertragsabschlüssen keine befristete Widerspruchsklausel den Anspruch auf Schadensersatz verfallen lassen kann.
Wichtig ist bei der Haftung für Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler, dass es sich bei den Schadensersatzforderungen nicht um strafrechtliche Handlungen hält. Denn hier greift die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler nicht, sondern jede Person für sich wird auf privater Ebene haftbar gemacht.
Auf der anderen Seite schützt die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler auch vor unberechtigten Ansprüchen Dritter, wenn diese einen finanziellen Schadensersatz fordern, der im rechtlichen Sinne allerdings kein Fehlverhalten des Versicherungsmaklers zeigt oder nachzuweisen ist. Hier treten Versicherungsgesellschaften als Korrespondenten und als Gegner der auf Schadensersatz fordernden Partei auf.
Schadensbeispiele Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler
Haben Sie in dem Beratungsgespräch der Versicherungsnehmer nicht darüber aufgeklärt, wie wichtig die korrekte Angabe von Wohnfläche bei dem Abschluss einer Hausratversicherung ist, und eine damit verbundene Unter- oder Überversicherung dem Versicherungsnehmer finanzielle Nachteile bringen könnten, dann ist dies ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler. Die Beweispflicht liegt hier bei Ihnen als Versicherungsmakler. Haben Sie aus Nachsicht kein Beratungsprotokoll geführt und unterschreiben lassen, hat der Versicherungsnehmer sehr gute Chancen, Sie in Regress zu nehmen.
So verhält es sich auch, wenn Sie versäumen die Prämien an die Versicherungsgesellschaft termingerecht weiterzuleiten. Gründe können dafür ein Abwesenheit aufgrund von Urlaub sein oder ein Mitarbeiter hat die Überweisung einfach vergessen. Kommt es nun zum Schadensfall und die Versicherungsgesellschaft verweigert die Schadensregulierung aufgrund fehlender Beitragszahlungen, greift hier Ihre Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler.
Die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler übernimmt Schadensregulierungen auch dann, wenn Sie einem Kunden versprechen, günstigere Versicherungen anbieten zu können und bei einem Vertragsabschluss die alten, bestehenden Versicherungsverträge zu kündigen. Versäumen Sie dann aber die Kündigungsfristen beziehungsweise ein Versicherungsnehmer ist im Anschluss daran doppelt versichert, so entsteht für diesen ein finanzieller Schaden. Dann liegt ein Vergehen der Sorgfaltspflicht vor und die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherungsmakler haftet.