Am 23. Februar 2018 änderte sich für deutsche Versicherungsmakler etwas Wesentliches, denn an diesem Tag erlangte die neue Vermittlerrichtlinie IDD Gesetzeskraft. IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive (dt. Versicherungsvertriebsrichtlinie). Sie löste die bis dahin gültige Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ab. Die IDD wirkt sich seither drastisch auf die Arbeit in der Versicherungsbranche aus.
Die Richtlinie, die auf Ebene der gesamten Europäischen Union gilt, soll Verbraucherrechte stärken. Sie greift, wenn sie sich für eine Versicherung interessieren und beraten lassen möchten. Solche Beratungen nehmen unter anderem selbstständige Versicherungsmakler vor. Daher sollten gerade diese sich damit auseinandersetzen. Doch was muss man wirklich über die IDD wissen?
IDD Definition: Was ist die IDD Richtlinie?
Versicherungsmakler kommen nicht umhin, sich ausgiebig mit der IDD zu befassen. Die Richtlinie regelt die Vermittlung von Versicherungsprodukten wie Lebens- oder Krankenversicherungen innerhalb der Grenzen der Europäischen Union. Sie wirkt jedoch auch auf der nationalen Ebene der EU-Staaten. Das ist möglich, indem sie deren individuelle Vorschriften angleicht und in den jeweiligen Gesetzen fixiert.
Der Vorgänger der neuen Richtlinie war die Versicherungsvermittlerrichtlinie, die im Jahr 2007 in Kraft trat. Mit ihr wurden Vermittler von Versicherungen gezwungen, ein Gewerbe nach § 34 d GewO anzumelden, wenn sie in dieser Hinsicht tätig sein wollten. Ohne Erlaubnis war es schon damals nicht mehr möglich, sich als Versicherungsmakler niederzulassen. Die IDD baut darauf auf und verlangt nun die Einhaltung weiterer Vorgaben. Das soll den EU-Bürgern zusätzlichen Verbraucherschutz sichern.
Wann tritt die IDD in Kraft?
Die IDD gilt bereits. Zwar wird als Zeitpunkt ihres Inkrafttretens häufig vom Jahr 2018 gesprochen. Doch tatsächlich passierte das bereits 2016. Es ist jedoch bei neuen EU-Richtlinien üblich, dass die beteiligten Staaten zwei Jahre Zeit erhalten, um neue Vorschriften umzusetzen und in ihre eigenen Gesetze zu implementieren. Das soll ihnen die Umstellung erleichtern. Deutschland hat die zwei Jahre genutzt und das Gesetz erst im Februar 2018 übernommen.
Wer ist von der IDD betroffen?
Wer braucht die Insurance Distribution Directive, beziehungsweise: Wer muss ihre Einzelheiten einhalten? Alle Personen innerhalb der EU, die in der Versicherungsbranche tätig sind, müssen die neue Richtlinie einhalten. Dazu zählen:
- Versicherungsunternehmen
- Versicherungsmakler
- Honorarberater
Was bedeutet die IDD für Versicherungsmakler?
Aufgrund der neuen Richtlinie müssen Versicherungsmakler vor allem mehr Arbeitsaufwand in Kauf nehmen. Gleichzeitig sorgt sie aber auch für zufriedenere Kunden und bietet mehr Sicherheit für alle Beteiligten. Einige Geschäftsmodelle sind durch die neue Verordnung nicht mehr möglich.
Das sind die wichtigsten Eckpunkte:
- Es gibt keine Mischmodelle mehr, bei denen Makler auf Provisions- und auf Honorarbasis tätig sein dürfen.
- Sie müssen sich stattdessen für eine Variante entscheiden: Führen Sie Beratungen gegen Provision oder Honorar durch?
- Makler sind innerhalb der EU gesetzlich dazu verpflichtet, sich weiterzubilden.
- Dazu ist ein Rahmen von mindestens 15 Zeitstunden pro Jahr vorgesehen.
- Das Provisionsabgabeverbot gilt weiterhin.
Weiterbildungspflicht – Was sind IDD Stunden?
Ein wichtiger Bestandteil der Insurance Distribution Directive ist die Weiterbildungspflicht für Versicherungsmakler. Wie sieht diese im Detail aus? Zunächst zu ihrer Bedeutung: Die Pflicht soll Vermittlern dabei helfen, fachlich stets auf dem Laufenden zu bleiben. Durch beständiges Weiterbilden nimmt außerdem die Qualität der Beratungen zu – und das kommt den Kunden zugute.
Vorgegeben sind mindestens 15 Zeitstunden Weiterbildungen pro Jahr, um die Pflicht zu erfüllen. Wer möchte, kann natürlich auch mehr Zeit investieren. Zurzeit ist noch nicht genauer definiert, welche Inhalte die Weiterbildungen umfassen und an welche Träger man sich wenden soll. Die Aufgabe liegt in Deutschland dennoch in Händen der Industrie- und Handelskammern der Bundesländer.
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Insurance Distribution Directive = Provisionsverbot?
Ein weit verbreitetes Gerücht zur Insurance Distribution Directive besagt, dass die provisionsbasierte Vermittlung von Versicherungen mit der neuen EU-Richtline verboten wäre. Das ist jedoch nicht der Fall. In der Versicherungsvertriebsrichtlinie ist auf EU-Ebene zumindest nichts in der Art vorgegeben. Auf staatlicher Ebene kann ein Provisionsverbot dennoch existieren, denn die Regierungen haben das Recht dazu. Im Fall von Deutschland ist ein solches Verbot jedoch nicht vorgesehen. Auch in Zukunft soll die provisionsbasierte Vermittlung von Versicherungen durch Makler möglich sein.
Trennung Beratung auf Provisionsbasis und Honorarberatung
Früher war es die Regel, dass Versicherungsmakler auf Provisionsbasis für die Versicherer arbeiteten. Für Verbraucher ist dieses Modell jedoch zunehmend unattraktiv geworden. Sie wünschen sich unabhängige Berater, die ihnen wirklich weiterhelfen und nicht die Wünsche der Unternehmen erfüllen. Inzwischen ist es Maklern möglich, ihre Dienstleistung auf Honorarbasis anzubieten. Das wird gut angenommen. Kunden erwarten in dieser Hinsicht natürlich Transparenz und dazu sind Berater auch verpflichtet.
Die Insurance Distribution Directive wirkt sich in dieser Frage ebenfalls aus. Sie schreibt den Maklern zwar nicht vor, ob sie sich mittels Provision oder Honorar bezahlen lassen. Dennoch lässt sie es nicht zu, dass Vermittler auf Provision und gegen Honorar arbeiten. Einige Fragen sind jedoch noch nicht ausreichend geklärt. Wer zum Beispiel auf Honorarbasis berät, hat noch keine sicheren Informationen, ob ein Honorar erfolgs- oder beratungsabhängig vergütet werden kann.
Vermittlung fondsgebundener Versicherungen
Es ist Versicherungsmaklern mit der Insurance Distribution Directive weiterhin möglich, fondsgebundene Versicherungen an Kunden zu vermitteln. Es handelt sich laut Definition nach wie vor um Versicherungsprodukte. Makler müssen bei der Vermittlung dieser Versicherungen jedoch einige zusätzliche Pflichten erfüllen. Hier gibt es starke Überschneidungen mit den Pflichten des Kapitalanlagevermittlers nach § 34 f GewO.
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Fazit: IDD Umsetzung
Die Insurance Distribution Directive oder Versicherungsvertriebsrichtlinie hat auf EU-Ebene einige außergewöhnliche Veränderungen bei der Tätigkeit von Versicherungsmaklern gebracht. Die Umsetzung fällt vielen Betroffenen aber schwer. Es ist im Einzelfall sinnvoll, sich genauer beraten zu lassen.
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